Neue Testverordnung

21.12.2022

Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucher*innen,

ab dem 23. Dezember gelten für Besucher gelockerte Testverpflichtungen.
Ein Coronaschnelltest von offizieller Stelle ist dann nicht mehr nötig.

Es reicht ein negativer Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist, unsere Kolleg*innen sprechen Sie hierzu an.

In Zweifelsfällen oder bei Symptomen, ist es uns erlaubt einen schriftlichen Kontrolltest eines Testzentrums zu verlangen.
Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit sich in unserer Einrichtung zu den bekannten Zeiten testen zu lassen.

Die neue Regelung soll vorerst wie der Rest der Corona-Schutzverordnung bis Ende Januar gelten.

Im Namen unserer Bewohner*Innen sowie der Mitarbeiterinn*en möchten wir Sie ganz herzlich für ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und die gewissenhafte Einhaltung der Vorgaben bedanken.
J

Weitere Nachrichten

Meldung vom 20.01.2025
Der Raum ist dunkel. Man hört leises Getuschel in den vorderen Reihen. Plötzlich erklingt eine Melodie im Hintergrund und alle Bewohner*innen werden ruhig. Die Leinwand wird durch grünes Licht erhellt und das Theaterstück beginnt.weiterlesen